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Ein elementarer Bestandteil des Vereinszwecks des Deutschen Bundesverbandes Klinischer Sprechwissenschaftler (DBKS) e.V. ist die Organisation und Durchführung der Postgraduierung unserer Mitglieder, welche die Qualifizierung zum Klinischen Sprechwissenschaftler beinhaltet.
Im Rahmen dieser Aufgabe organisiert der DBKS e. V. für die Postgraduierenden sowie für alle Mitglieder regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen zu klinisch-therapeutischen und inter-disziplinären Themen - mit Fachleuten aus den eigenen Reihen und auch mit externen Dozenten.
Allen Studenten des Faches Diplom-Sprechwissenschaft mit beruflichem Interesse für die Klinische Sprechwissenschaft raten wir, sich schon während des Studiums, so früh wie möglich und persönlich direkt bei der Postgraduierungskommission über alle aktuellen Details dieser Ausbildung zu informieren.
Was ist Postgraduierung?
Eine klinisch-sprechwissenschaftliche Ausbildung nach Diplom-Abschluss während mindestens 1-jähriger klinischer Tätigkeit.
Wer kann die Teilnahme beantragen?
Mitglieder des Deutschen Bundesverbandes Klinischer Sprechwissenschaftler (DBKS)e.V., die:
- einen Abschluss als Diplom-Sprechwissenschaftler an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
- den Studienschwerpunkt Stimm- und Sprachheilkunde im Hauptstudium,
- Nebenfächer mit Bezug zum Studienschwerpunkt,
- eine Klinisch-sprechwissenschaftliche therapeutische Tätigkeit
nachweisen.
Wie beantrage ich die Teilnahme?
Der Antrag zur Postgraduierung ist formlos bei der Postgraduierungskommission des DBKS e.V. zu stellen. Sie informiert die Kandidaten über die aktuelle Postgraduierungsregelung, alle zu erbringenden Nachweise und entscheidet über die Zulassung.
Was sind die Inhalte der postgradualen Ausbildung?
- Vertiefung und Erweiterung der im Studium gewonnenen fachspezifischen und fachübergreifenden Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Erkennen komplexer Zusammenhänge bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen,
- Berücksichtigung sprechwissenschaftlicher, medizinischer, psychologischer, pädagogischer, sprachwissenschaftlicher und berufsrechtlicher Aspekte und angrenzender Disziplinen,
- spezielle Inhalte zur Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen laut Inhalt des Indikationskataloges des DBKS e. V.
Was ist das Ziel dieser Ausbildung?
- klinisch-sprechwissenschaftlich orientierte Planung und Durchführung von Diagnostik und Therapie aller Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen,
- Entwicklung von sprechwissenschaftlich fundiertem Untersuchungs- und Therapiematerial
- Wie wird die postgraduale Ausbildung durchgeführt?
- mindestens 1-jährige klinische Tätigkeit,
- währenddessen Supervision der klinisch-sprechwissenschaftlichen Tätigkeit und der Auswahl der drei ausführlichen Falldarstellungen, die zur Prüfung vorzulegen sind.
Wer kann Supervisor sein?
Supervisor ist i.d.R. ein Klinischer Sprechwissenschaftler (DBKS) und gemäß den „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen“ zur Supervision zugelassen.
Wie erfolgt der Abschluss?
Durch eine 45-minütige Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Antrag auf die Zulassung zur Prüfung mit:
- drei ausführlichen Falldarstellungen,
- einer detaillierten Leistungsstatistik,
- dem Nachweis über absolvierte Hospitationen und Weiterbildungen,
- der Einschätzung der Postgraduierungsleistung durch den Supervisor,
- dem Nachweis über eine mindestens einjährige klinische Tätigkeit unter Supervision,
- dem Nachweis über Mitgliedschaft und regelmäßig gezahlte Mitgliedsbeiträge.
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